Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage, Schulausfalltzeiten, Krankheit, Urlaub oder Schichtarbeit gehen zu Lasten des Teilnehmers.
1.2 Im Falle einer Krankheitspause von mehr als 4 Wochen kann nach der Genesung die versäumte Unterrichtszeit, nach Vertragsablauf, nachgeholt werden, vorausgesetzt es liegt ein Attest des Facharztes über die Dauer der Krankheit vor.
1.3 Das Training findet in den Räumen der Kampfkunstschule Eichenweg 5, 42489 Wülfrath statt. Die Kampfkunstschule K-T-K Community und die als Trainer beauftragte Person übernehmen für Verletzungen oder Gesundheitsschäden keine Haftung.
1.4 Der Schüler verpflichtet sich der Schule mitzuteilen, wenn sich seine Kontaktdaten ändern sollten.
1.5 Der Schüler erklärt sich einverstanden, dass Daten an andere Schüler weitergegeben werden dürfen, aber niemals an andere Dritte.
1.6 Die Ferienzeiten der Schule richten sich jedes Jahr nach den allgemeinen Schulferien.
1.7 Nach Prüfungen und Meisterschaften fällt das Training am nächsten Tag aus.
1.8 Die Geschäftsleitung und die Trainer behalten sich das Recht vor, Schüler aus der Schule auszuschließen und Verträge zu kündigen, wenn folgende Gründe eintreten:
Körperverletzung: Sollte der Schüler wegen Aggressivität und Körperverletzung im privaten Bereich auffällig werden, wird dieser mit sofortiger Wirkung vom Unterricht ausgeschlossen.
Diebstahl oder Verstöße gegen die notwendige Ordnung.
Nichtzahlung der Gebühren und Beiträge (ab dem ersten Monat).
Hieraus kann ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden.
2. Zahlungen
2.1 Die Schulungsvergütung ist im Voraus zu zahlen und wird zum 5. Tag eines jeden Monats fällig. Ab dem 6. Tag mit offenen Posten befindet sich der Schulteilnehmer automatisch im Verzug. Bei Verzug wird eine Zahlungserinnerung in Höhe von 20,00 € und folgende Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren jeweils in Höhe von 5,00 € berechnet. Sollte der Beitrag bei der Monatsbeitragszahlung immer noch fällig sein, wird der Mahnverlauf an unsere Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet. Bei Rückbuchungen der Lastschrift wird eine Zahlungsanweisung per Post zugesandt. Nach Ablauf der 5-Tage-Frist wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
2.2 Die Schulungsvergütung ist auf das angegebene Konto zu überweisen. Barzahlungen der Vergütung sind unerwünscht.
2.3 Das Ausbleiben der Zahlung ist nicht als Erlaubnis anzusehen, am Training teilzunehmen, solange die Rückstände nicht ausgeglichen sind.
3. Vertragslaufzeit
3.1 Dieser Schulungsvertrag wird für den angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
3.2 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Schulungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht spätestens ein Monat (4 Wochen) vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Bei Ausbruch einer Pandemie oder Lockdown (Covid-19) gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Die fehlenden Unterrichtsstunden können nach der fristgerechten Kündigung nachgeholt werden.
4. Kündigung
4.1 Das Fernbleiben vom Unterricht oder eine mündliche Kündigung können nicht als Kündigung angesehen werden. Die Kündigung hat schriftlich per Post fristgerecht zu erfolgen.
4.2 Ein Sonderkündigungsrecht wird nur bei plötzlicher, schwerer Krankheit, wobei eine baldige Genesung innerhalb mehrerer Monate nicht absehbar ist, gewährt. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen. Ein Umzug in eine weiter entfernte Stadt gewährt ebenfalls keine Sonderkündigung, sofern eine Teilnahme am Training dennoch möglich ist. Die Entscheidung darüber ist eine Ermessenssache der Geschäftsleitung.
5. Videoaufzeichnungen und Bildmaterial
5.1 Der Schüler (bzw. die erziehungsberechtigte Person) erklärt sich mit der Unterzeichnung dieses Vertrags einverstanden, dass Fotos und Filme, auf denen er oder sie abgebildet ist, kostenfrei für Werbung und zur Veröffentlichung vom Inhaber der Kampfkunstschule K-T-K Community, Reiner Werchau, Eichenweg 5, 42489 Wülfrath verwendet werden dürfen.
6. Mündliche Absprachen
6.1 Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen Form.